Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft)
Wann das Reverse-Charge-Verfahren gilt und wie Sie EU-B2B-Rechnungen korrekt erstellen.
Inhalt
Reverse Charge (Steuerschuldnerschaft)
Das Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) ist ein wichtiges Konzept bei EU-B2B-Geschäften. dVersum erkennt Reverse-Charge-Fälle automatisch und erstellt die Rechnung entsprechend.
Was ist Reverse Charge?
Bei Reverse Charge wird die Steuerschuld vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger übertragen. Das bedeutet:
- Sie stellen Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer (0%)
- Ihr Kunde führt die Steuer in seinem Land selbst ab
- Sie müssen einen entsprechenden Hinweis auf der Rechnung anbringen
Wann gilt Reverse Charge?
Reverse Charge gilt automatisch, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Geschäftskunde (B2B) - Ihr Kunde ist ein Unternehmen
- EU-Ausland - Ihr Kunde sitzt in einem anderen EU-Land (nicht Deutschland)
- Gültige USt-IdNr. - Ihr Kunde hat eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Beispiele
| Ihr Standort | Kunde | USt-IdNr. | Reverse Charge? |
|---|---|---|---|
| Deutschland | Frankreich | FR12345678901 | ✅ Ja |
| Deutschland | Deutschland | DE123456789 | ❌ Nein (Inland) |
| Deutschland | Schweiz | CHE-123.456.789 | ❌ Nein (Nicht-EU) |
| Deutschland | Österreich | ATU12345678 | ✅ Ja |
| Deutschland | Frankreich | Keine | ❌ Nein (B2C) |
In dVersum einrichten
Schritt 1: Kunde als Reverse-Charge markieren
- Öffnen Sie den Kunden unter Kunden
- Gehen Sie zum Abschnitt Steuereinstellungen
- Aktivieren Sie Reverse Charge
- Geben Sie die USt-IdNr. des Kunden ein
- Wählen Sie das Land des Kunden
Schritt 2: Rechnung erstellen
Wenn Sie eine Rechnung an einen Reverse-Charge-Kunden erstellen:
- Der Steuersatz wird automatisch auf 0% gesetzt
- Der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" wird eingefügt
- Die USt-IdNr. des Kunden erscheint auf der Rechnung
Pflichthinweise auf der Rechnung
Bei Reverse-Charge-Rechnungen müssen folgende Angaben erscheinen:
- Ihre USt-IdNr. (nicht nur die Steuernummer)
- USt-IdNr. des Kunden
- Hinweis auf Reverse Charge
Der Standardhinweis lautet:
"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge gem. §13b UStG)"
USt-IdNr. prüfen
Bevor Sie eine Reverse-Charge-Rechnung erstellen, sollten Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden prüfen:
- Nutzen Sie das MIAS-System der EU
- Dokumentieren Sie die Prüfung
- Speichern Sie das Prüfergebnis
Wichtig: Bei ungültiger USt-IdNr. müssen Sie mit dem deutschen Steuersatz abrechnen!
Zusammenfassende Meldung
Reverse-Charge-Umsätze müssen Sie in Ihrer Zusammenfassenden Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die Meldung erfolgt:
- Monatlich oder quartalsweise
- Elektronisch über ELSTER
- Mit allen innergemeinschaftlichen Umsätzen
Häufige Fragen
Was wenn mein Kunde keine USt-IdNr. hat?
Dann handelt es sich um einen Privatkunden (B2C). In diesem Fall:
- Stellen Sie mit deutschem Steuersatz ab
- Oder prüfen Sie die Anwendung des OSS-Verfahrens
Gilt Reverse Charge für die Schweiz?
Nein, die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Für Schweizer Kunden gelten andere Regeln (Drittland-Export).
Was ist mit dem Vereinigten Königreich (UK)?
Seit dem Brexit gilt das UK als Drittland. Reverse Charge ist nicht mehr anwendbar.
dVersum-Tipp
Markieren Sie Ihre EU-Geschäftskunden einmalig als "Reverse Charge" - dVersum erledigt den Rest automatisch bei jeder zukünftigen Rechnung.
Zuletzt aktualisiert: 13.2.2026